604 Route 88. INEBOLI. Batum-Konstantinopel. Burnu
(ca.
200m;
Leuchtfeuer),
folgt
Sinōpe
(türk.
Sinob),
die
von
Griechen
mächtigste
Kolonie
am
Schwarzen
Meer,
die
Heimat
des
Zynikers
Diogenes
(ca.
412-323
vor
Chr.).
In
Sinope
schifften
sich
am
Ende
der
mühseligen
Anabasis
Xenophons
Zehntausend
(S.
602)
nach
Byzantion
(S.
568)
ein.
Hier
war
die
Residenz
Mithridates’
VI.
(120-63
vor
Chr.),
des
S.
532
gen.
sprachkundigen
und
kriegerischen
letzten
Königs
und
die
Krim
(S.
596)
ausgedehnt
hatte,
aber
in
drei
blutigen
Feld-
zügen
den
Römern
wichtigen
Karawanenstraße
nach
Kappadokien
und
den
Euphrat-
ländern,
ist
jetzt
trotz
seines
vorzüglichen
Hafens
kaum
noch
ein
Schatten
seiner
alten
Größe.
Das
ärmliche,
von
Griechen
Türken
bindung
mit
dem
Hinterlande.
Die
Baracken
am
Westrande
des
Vorgebirges
dienen
als
Quarantänelazarett.
Am
Indsche
Burun
(Syrias
Prom.;
Leuchtfeuer)
vorüber,
dem
als
Wetterscheide
bekannten
nördlichsten
Punkte
Kleinasiens,
erreicht
man
nunmehr
eine
gebirgige
dichtbewaldete,
aber
schwach
besiedelte
Uferstrecke.
Ineboli
(Ionopolis),
der
Haupthafen
dieses
Küstenstrichs,
an
dem
gleichnam.
Flüßchen,
ist
ein
armseliger
Ort
mit
türkischen
Holzhäusern
(S.
569)
und
einer
Burgruine.
Die
Reede,
mit
Trüm-
mern
eines
Wellenbrechers,
steht
allen
Seewinden
offen
und
ist
daher
im
Winter
oft
tagelang
unzugänglich.
Landstraße
nach
(ca.
80km)
Kastamuni,
jetzt
Hauptstadt
des
alten
Paphlagoniens.
Die
kleinen
Hafenorte
jenseit
des
Kaps
Kerembe
(Carambis
Prom.;
Leuchtfeuer),
wo
die
Küste
sich
wieder
nach
SW.
wendet,
werden
von
den
Seedampfern
nicht
angelaufen
Von
Vorgebirgen
treten
weiterhin,
in
dem
alten
Bithynien,
besonders
das
Kap
Baba
(Acherusia
Prom.;
Leuchtfeuer),
unweit
der
einst
ansehn-
lichen
Griechenkolonie
Heraclea
Pontica
(jetzt
Erekli
oder
Bender
Eregli),
und
das
Kap
Kirpe
oder
Kerpe,
mit
der
kleinen
Kirpe-
Insel
(Thynias;
Leuchtfeuer),
hervor.
Das
auf
15
Seemeilen
Abstand
sichtbare
Jum
Burnu
(S.
588)
bezeichnet
weithin
die
Nordeinfahrt
in
den
Bosporus.
Über
die
Fahrt
durch
den
Bosporus
und
die
Ankunft
in
Kon-
stantinopel
vgl.
S.
588-585
und
563.